Posten, sharen, liken – das Social Web bietet auch Kirchengemeinden eine schnelle und direkte Kommunikation zu ihren Gemeindemitgliedern. Doch bevor die Social-Media-Präsenz livegeht, müssen einige rechtliche Dinge beachtet werden.
1. Impressumspflicht
Jede Social-Media-Präsenz und Website, auf denen Texte und Bilder eingestellt werden, unterliegen der Impressumspflicht. Dazu gehören Präsenzen auf den Plattformen Instagram, Facebook, X (ehemals Twitter), oder YouTube. Da ein Impressum von der Person, der Institution und deren Tätigkeit abhängig ist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, das Impressum zu gestalten.
2. Inhalt eines Impressums
Die Pflichtangaben für ein Impressum für Kirchengemeinden ergeben
sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV). Nach § 5 DDG sind erforderlich:
- Name des Dienstanbieters: Der vollständige Name muss angegeben werden.
- Rechtsform: Die Rechtsform des Unternehmens muss angegeben werden.
- Adresse: Eine ladungsfähige Anschrift ist erforderlich, keine Postfachadresse.
- Vertretungsberechtiger: Der Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten muss genannt werden.
- Kontaktdaten: Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahmeermöglichen, also eine E-Mail-Adresse, sind zwingend erforderlich. Eine Telefonnummer ist nicht zwingend, aber empfohlen.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Diese Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Außerdem sind nach § 18 Abs. 2 MStV für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote zusätzlich erforderlich:
› Verantwortliche Person für redaktionelle Inhalte: Der Name und die ladungsfähige Adresse der verantwortlichen Person müssen im Impressum angegeben werden.
3. Musterimpressum
Die einzelnen Kirchengemeinden ordnen und verwalten in der Regel ihre Angelegenheiten selbstständig. Hier eignet sich folgendes Muster-Impressum:
Die ______________________ (Name der Kirchengemeinde) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in ______________________ (Ort) und wird durch den Kirchenvorstand vertreten.
- Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
- Verantwortlicher (Vor-/Nachname)
- Telefon
- Telefax
Hinweis: Rechtlich gesehen gleichen Social Media-Profile Websites und müssen daher über ein Impressum verfügen. Dieses muss außerdem innerhalb von zwei Klicks erreicht werden können. Das Impressum lässt sich auf Facebook als Punkt im Info-Bereich anlegen, auf Instagram, YouTube und X als Link im Profil.
4. Nutzung von Texten, Bildern und Videos
Bevor auf Social Media Texte, Bilder und Videos gepostet werden, muss geklärt werden, ob ein Recht zur Veröffentlichung besteht. So gut wie alle fremden Texte, Grafiken, Bilder und Videos sind durch das Urheberrecht geschützt. Für eine Veröffentlichung ist eine Einwilligung des Rechteinhabers erforderlich. Das gilt insbesondere für Profilbilder von Personen, die ein Recht am eigenen Bild haben. Die Verwendung von Aufnahmen von Personen ohne deren explizite Erlaubnis ist in bestimmten öffentlichen Kontexten möglich, aber nicht pauschal erlaubt. Eine sorgfältige Prüfung der spezifischen Umstände und eine Interessenabwägung sind stets erforderlich. Hier ist es ratsam, zumindest eine Information über die Aufnahme von (Bewegt-)Bildern bereitzustellen, zum Beispiel bei der Anmeldung oder als Aushang am Eingang, auch wenn keine individuelle Einwilligung eingeholt wird.
5. Teilen von Vorschaubildern
Auch Vorschaubilder, die beim Teilen von Inhalten aus Links generiert werden, stellen „Vervielfältigungen“ und „öffentliche Zugänglichmachungen“ dar. Eine Einwilligung ist auch hier erforderlich.
6. Bilder aus Stock-Archiven
Bei gekauften Bildern aus Stock-Archiven, wie Adobe Stock oder Istockphoto, müssen die jeweiligen Lizenzbedingungen beachtet und regelmäßig überprüft werden, da diese sich unterscheiden und regelmäßig aktualisiert werden können. Viele Stock-Archive erlauben die Verwendung ihrer Bilder in sozialen Netzwerken unter der Standardlizenz, hier ist jedoch, vor allem bei redaktioneller Nutzung, häufig eine Quellenangabe erforderlich. Beim Verlinken sowie Teilen von Textauszügen oder Vorschaubildern innerhalb von sozialen Plattformen ist die Kirchengemeinde für die Inhalte und Postings ihrer User verantwortlich. Eine Haftung besteht allerdings nur, wenn der Kirchengemeinde als Betreiberin der Social Media-Präsenz die Rechtswidrigkeit hätte auffallen müssen. Eine Prüfung der verlinkten Inhalte sollte deshalb regelmäßig erfolgen und rechtsverletzende Postings von anderen Usern sollten gelöscht werden.
7. Datenschutz bei Meta
Definitiv zu beachten ist der Datenschutz bei der Nutzung von Meta-Plattformen wie Facebook und Instagram. Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Datenschutzrichtlinien von Meta. Die Datensammlungen der von Meta betriebenen Plattformen sind umfangreich. Nur wenige User sind sich darüber bewusst, wie viel das Unternehmen tatsächlich über sie weiß. Datenschützer*innen sind nicht nur wegen der Größe der Datensammlungen besorgt, sondern kritisieren auch die mangelnde Transparenz des sozialen Netzwerks. Kirchengemeinden sollten daher in Zusammenarbeit mit ihren Datenschutzbeauftragten eine eigene Datenschutzerklärung entwickeln, die die spezifische Nutzung der Meta-Plattformen berücksichtigt und mit den kirchlichen Datenschutzbestimmungen in Einklang steht. Denn als Betreibende dieser Seiten sind sie mit dem Betreiber der jeweiligen Social Media Plattform gemeinsam Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO bzw. Art. 26 DSGVO.
8. Medienkompass powered by Ev. Medienhaus
“Digitale Medien einfach verstehen!”, lautet das Credo von medienkompass.de. Diesen hat das Ev. Medienhaus veröffentlicht, um Wissen über digitale Medien verständlich und niedrigschwellig zu vermitteln, um sie verantwortungsbewusst, kreativ und sinnvoll einsetzen zu können. Hier erfahren Sie die Vorteile eines Instagram-Profils für Ihre Einrichtung, die Funktionen von TikTok oder die Bedeutung des Metaverse sowie hilfreiche Tipps und Anleitungen rund um Social Media. Und vieles mehr. Egal, ob Sie ein Einsteiger sind oder einfach auf dem neuesten Stand bleiben möchten.