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„Wir müssen jetzt unbedingt Sponsoring machen“, hört man oft in den Kirchengemeinden. Ist aber in Wirklichkeit Sponsoring gemeint – oder geht es doch um Spenden? Die beiden Begriffe Spenden und Sponsoring werden häufig synonym verwendet. Aber es gibt gravierende Unterschiede. Sowohl bei der Kirchengemeinde, die solche Leistungen erhält, als auch bei Spendern oder Sponsoren. Und es gibt Besonderheiten im kirchlichen Sponsoring.
Damit Sie in Zukunft Spenden und Sponsoring klar unterscheiden können, hier eine Definition der beiden Begriffe:
Die Kirchengemeinde, die anlässlich der Kirchturmsanierung großflächige Werbeplakate am Baugerüst anbringen lässt, erhält damit Sponsoringleistungen. Ein dezent auf der Rückseite einer Veranstaltungseinladung abgedrucktes Logo dagegen wird vom Finanzamt in der Regel nicht als Sponsoring angesehen.
Für den Sponsor ist seine Leistung eine Betriebsausgabe, die im weitesten Sinne dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens dient. Das heißt, das Unternehmen hat großes Interesse an bestimmten Gegenleistungen. Es ist im Sinne aller Beteiligten, die zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fixieren und für deren verbindliche und zuverlässige Erfüllung zu sorgen.
Wie alle kirchliche Arbeit geschieht auch Fundraising nicht zum Selbstzweck, sondern leitet sich ab aus Auftrag und Vision der Kirche. Insofern ist kirchliches Sponsoring als Beitrag zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages zu sehen, der ethisches Handeln verlangt. Bei der Sponsorensuche sollten Sie darauf achten, dass Branche und Unternehmensphilosophie zu den Werten und Zielen Ihrer Kirchengemeinde passen.
Ein Unternehmen kann Ihnen auch Spenden zukommen lassen. Um zu entscheiden, welches die bessere Lösung ist, müssen Sie die wichtigen Unterscheidungskriterien kennen. Bereits im Vorfeld sollten Sie für Ihre Gemeinde die Steuerfragen klären – am besten mit fachkundiger Unterstützung. Die Frage der Steuerpflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zum einen kommt es auf die buchhalterische Zuordnung der Einnahmen an. Wenn diese dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet werden (zum Beispiel Werbeplakate am Baugerüst oder ein mit Werbung des Sponsors versehener Gemeindebus), besteht Steuerpflicht. Ein weiteres Kriterium ist die Höhe der Einnahmen in diesem Bereich. Übersteigen diese den Betrag von 35 000 Euro pro Jahr (alle im Laufe eines Jahres erzielten Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb), sind sie körperschafts- und umsatzsteuerpflichtig. Ihr Kirchenkreisamt oder Landeskirchenamt kann Ihnen dazu nähere Auskünfte geben.
Material zum Thema, einen Sponsoring-Mustervertrag sowie ein Beispiel ethischer Standards für Sponsoring finden Sie unter www.fundraising-evangelisch.info
Den kostenlosen Online-Newsletter „fundraising-evangelisch“ mit aktuellen und themenspezifischen Informationen gibt es unter www.fundraising-evangelisch.info/23.htm

Ingrid Alken
(Foto: Rossi)(Die Autorin ist zuständig für die Servicestelle Fundraising und Stiftungswesen bei der Fundraising Akademie gGmbH in Frankfurt am Main. Kontakt: alken@fundraisingakademie.de)